Lesezeit: 15 Minuten (inkl. die 25 häufigsten Fragen zur COVID-19 Impfung)
Bevor wir zum eigentlichen Thema kommen - ein kurzer Rückblick:
- Viele unserer Blog-Artikel-LeserInnen haben bereits - hier - unseren anonymen Immunsystem-Test absolviert.
- 6 einfache Tipps wie Sie Ihr Immunsystem in der Corona Pandemie stärken können haben wir hier aufgezeigt.
- Wie Sie in der Corona-Krise fit, schlank und ausgeglichen bleiben haben wir hier gratis zur Verfügung gestellt.
- In einem vorigen Artikel haben wir über den effektiven Galileo Therapie Einsatz bei Corona-Patienten berichtet.
- Ebenso - hier - ein ZDF-Filmbericht wie Galileo bei COVID-19 Patienten erfolgreich eingesetzt werden kann.
- Eine Pub-MedStudie bewies eine effektive Immunsystemstärkung bei regelmäßiger Galileo-Anwendung.
Diese drei neuen - und unten angeführten - Pub-Med-Studien belegen, dass unsere medizinische Galileo Vibrationsplatten bei COVID-19 Patienten auf den Intensivstationen, bei der Corona-Therapie und bei der Rehabilitation erfolgreich eingesetzt werden können. Die Originalstudien (engl.) senden wir Ihnen - auf Anfrage - zu.
TOPAKTUELL: Neue COVID-19 Studien belegen konstante und stabile Immunität
Eine soeben aktuelle - an der Innsbrucker Universitätsklinik durchgeführte medizinische & wissenschaftliche Studie an 29 freiwilligen Probanden - kommt zum Schluss, dass Corona-Genesene eine stabile Langzeitimmunität gegen das Virus aufweisen.
Die Ergebnisse dieser Innsbrucker Antikörperstudie stimmen im Wesentlichen mit internationalen Studienerkenntnissen überein.
So würden auch Untersuchungen in Island und New York zum selben Schluss kommen, in denen Fälle bis zu fünf Monaten nachverfolgt wurden. Eine sehr rezente Publikation aus China habe ebenfalls eine stabile Immunität sechs bis sieben Monate nach einer Covid-19 Infektion nachgewiesen.
In Österreich kam eine Studie der Danube Private University Krems mit Teilnehmern aus Weißenkirchen (Bezirk Krems) zu praktisch identen Ergebnissen. (Quelle: Original-Studie in englischer Sprache)
Bevor Sie sich gegen COVID-19 impfen lassen...
Aufgrund dieser aktuellen Studienlage empfehle ich Ihnen, dass Sie VOR Ihrer COVID-19 Schutzimpfung...
...ein Beratungsgespräch mit Ihrem/n Arzt / Ärztin Ihres Vertrauens absolvieren und sich über Corona Antikörper-Tests beraten lassen.
In meiner Ordination in A-5252 Aspach führe ich diese Tests bereits seit April 2020 durch.
Nach diesem 10-Minuten-Test wissen Sie, ob Sie bereits...
- Antikörper gegen das Corona Virus gebildet haben.
- Eine vorangegangene COVID-19 Infektion gehabt haben.
- Eine Immunität von ca. 6 Monaten gegen Corona vorweisen.
NEU: Impf-Aufklärungsbogen für Patienten/Innen aus Österreich
Damit Sie sich - bereits heute schon - auf Ihre COVID-19 Schutzimpfung besser vorbereiten können, habe ich Ihnen den u. a. aktuellen Aufklärungsbogen zum bequemen Ausdruck per PDF-Download bereitgestellt.
Dieser Aufklärungsbogen muss - von allen Patienten/Innen aus Österreich - VOR der COVID-19 Impfung persönlich unterfertigt werden. Ich habe mir erlaubt, die wichtigsten Infos in diesem Formular, für Sie gelb zu markieren. Klicken Sie auf das. u. a. Bild (Formular) damit Sie dieses vergrößern können.
Die 25 häufigsten Fragen meiner lieben Patienten/Innen zur Corona-Impfung habe ich Ihnen weiter unten zusammengestellt.
Bei Rückfragen zum u. a. Formular rufen Sie mich bitte kostenlose unter 0800 70 70 008 an. Oder Sie vereinbaren hier Ihren bequemen Rückruftermin. Ich freue mich auf ein nettes Gespräch mit Ihnen. Bleiben Sie bitte fit, gesund und zuversichtlich, Ihre Anita.
Aufklärungs- und Dokumentationsbogen zur Corona-Schutzimpfung in Österreich
Die 25 häufigsten Fragen meiner lieben Patienten/Innen zur COVID-19 Schutzimpfung
01) Wie viele Impfdosen stehen in unserer Ordination in Aspach wann zur Verfügung?
Grundsätzlich wird es Impfstoffe für alle Menschen in Österreich geben, die sich impfen lassen wollen. Unsere Republik Österreich kauft die Impfstoffe zentral an und verteilt diese an viele Stellen, welche die Impfungen dann durchführen werden. Mit der bedingten Zulassung des ersten COVID-19-Impfstoffes der Pharmaunternehmen Pfizer/BioNTech in der Europäischen Union vom 21.12.2020 stehen in Österreich eine erste Lieferung von insgesamt 9.750 Impfdosen zur Verfügung. Bis März 2021 sollen im Rahmen des europäischen Beschaffungsprozesses bis zu 1.000.000 Impfdosen nach Österreich geliefert werden. Wann wir unsere Impfdosen für unsere Arztpraxis in Aspach bekommen, wissen wir noch nicht, aber voraussichtlich wird es im zweiten Quartal 2021 (also ab April bis Juni 2021) so weit sein.
02) Wird die Corona-Schutzimpfung für unsere lieben Patienten/Innen kostenfrei sein?
JA, die Corona-Schutzimpfung wird für alle Menschen in Österreich (so auch für unsere Patienten/Innen) kostenfrei zur Verfügung stehen, die sich impfen lassen wollen.
03) Wird die Corona-Schutzimpfung in Österreich freiwillig sein?
Ja. Die Bundesregierung und andere Regierungsvertreter und -vertreterinnen haben immer wieder unterstrichen, dass es keine allgemeine Impfpflicht geben wird. Die Regierung setzt auf Freiwilligkeit und Aufklärung. Jede Person, die sich impfen lassen möchte, wird sich impfen lassen können. Weil anfangs nicht genug Impfstoffe zur Verfügung stehen, um alle gleichzeitig impfen zu können, werden zu Beginn die Personen geimpft, die das höchste Risiko haben. Danach können schrittweise alle anderen geimpft werden. Wir sind zuversichtlich, dass ab dem 2. Quartal ausreichend Impfstoffe zur Verfügung stehen, damit alle geimpft werden können, die sich impfen lassen möchten. Wir empfehlen, dass viele Personen dieses kostenlose und freiwillige Angebot annehmen werden und sich auch ohne Verpflichtung impfen lassen. Die Impfung ist ein enorm wichtiger Schritt im Kampf gegen die schwerste Pandemie seit hundert Jahren und wir alle können dazu beitragen, die Situation zu entschärfen, indem wir uns impfen lassen.
04) Was ist ein Impfschaden?
Wenn es in einem zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung zu einem gesundheitlich relevanten Ereignis kommt, kann ein Antrag auf Zuerkennung eines Impfschadens gestellt werden. Über diesen Antrag erfolgt ein Verwaltungsverfahren beim Sozialministeriumservice. Im Rahmen des Verfahrens werden Sachverständigengutachten eingeholt und es gibt ein Parteiengehör. Die rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen nach dem Impfschadengesetz sehen dabei im Vergleich zu zivilgerichtlichen Verfahren eine Beweiserleichterung vor, es muss kein Beweis der Kausalität zwischen Impfung und Gesundheitsschädigung vorliegen. Zudem ist ein kostenloses Verfahren mit Rechtszug vom Sozialministeriumservice zum Bundesverwaltungsgericht sowie dem Verwaltungs- und Verfassungsgerichthof möglich. Anerkannt wird ein Impfschaden dann, wenn das Verfahren ergeben hat, dass ein wahrscheinlicher Zusammenhang mit der Impfung gegeben ist. Um zu beurteilen, ob die verabreichte Impfung wesentliche Bedingung für den nunmehrigen Gesundheitszustand bildet, wird das Vorliegen eines klaren zeitlichen Zusammenhangs, das Fehlen einer anderen (wahrscheinlicheren) Erklärungsmöglichkeit der aufgetretenen Symptomatik und die Ähnlichkeit des angeführten Schadens der Impfung mit Komplikationen der Infektion mit dem Erreger, vor dem die Impfung schützen soll, geprüft. Aus einer Anerkennung ergeben sich Sozialleistungen in Form von Einmalzahlungen oder Rentenzahlungen.
05) Wer übernimmt die Verantwortung und die Haftung für Impfschäden nach einer Corona-Schutzimpfung?
Für derartige Gesundheitsschädigungen gibt es das Impfschadengesetz. Hier hat der Bund für Schäden Entschädigung zu leisten, die durch Impfungen verursacht worden sind, die nach der Verordnung über empfohlene Impfungen zur Abwehr einer Gefahr für den allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung im Interesse der Volksgesundheit empfohlen sind. Die Corona-Schutzimpfung wurde in dieser Verordnung ergänzt.
Wenn es in einem zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung zu einem gesundheitlich relevanten Ereignis kommt, kann ein Antrag auf Zuerkennung eines Impfschadens gestellt werden. Über diesen Antrag erfolgt ein Verwaltungsverfahren beim Sozialministeriumservice. Im Rahmen des Verfahrens werden Sachverständigengutachten eingeholt und es gibt ein Parteiengehör. Die rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen nach dem Impfschadengesetz sehen dabei im Vergleich zu zivilgerichtlichen Verfahren eine Beweiserleichterung vor, es muss kein Beweis der Kausalität zwischen Impfung und Gesundheitsschädigung vorliegen. Zudem ist ein kostenloses Verfahren mit Rechtszug vom Sozialministeriumservice zum Bundesverwaltungsgericht sowie dem Verwaltungs- und Verfassungsgerichthof möglich. Anerkannt wird ein Impfschaden dann, wenn das Verfahren ergeben hat, dass ein wahrscheinlicher Zusammenhang mit der Impfung gegeben ist. Um zu beurteilen, ob die verabreichte Impfung wesentliche Bedingung für den nunmehrigen Gesundheitszustand bildet, wird das Vorliegen eines klaren zeitlichen Zusammenhangs, das Fehlen einer anderen (wahrscheinlicheren) Erklärungsmöglichkeit der aufgetretenen Symptomatik und die Ähnlichkeit des angeführten Schadens der Impfung mit Komplikationen der Infektion mit dem Erreger, vor dem die Impfung schützen soll, geprüft. Aus einer Anerkennung ergeben sich Sozialleistungen in Form von Einmalzahlungen oder Rentenzahlungen.
06) Wer darf die Corona-Schutzimpfung in Österreich durchführen?
Zur Durchführung einer Corona-Schutzimpfung sind alle Ärztinnen und Ärzte, unabhängig ihres Sonderfaches oder ihrer Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin, berechtigt. Das gilt daher auch für Arbeitsmedizinerinnen/Arbeitsmediziner und Schulärztinnen/Schulärzte. Darüber hinaus dürfen Turnusärztinnen/Turnusärzte, pensionierte Ärztinnen/Ärzte und ausländische Ärztinnen/Ärzte in Zusammenarbeit mit zur selbständigen Berufsausübung berechtigten Ärztinnen/Ärzten Corona-Schutzimpfungen verabreichen. Medizinstudierenden ist dies in einem strukturierten Setting (z.B. eine Impfstraße im Auftrag der Landessanitätsdirektion) unter ärztlicher Anleitung und Aufsicht ebenfalls erlaubt. Zudem dürfen diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger/innen nach schriftlicher ärztlicher Anordnung Corona-Schutzimpfungen verabreichen. In diesem Zusammenhang sind noch Rettungs- bzw. Notfallsanitäterinnen und -sanitäter zu erwähnen, für die eigens eine gesetzliche Grundlage geschaffen wurde. Mit dieser Gesetzesänderung ist diese Berufsgruppe nach entsprechender Schulung berechtigt, auf ärztliche Anordnung und unter ärztlicher Aufsicht Corona-Schutzimpfungen zu verabreichen. Alle Impfberechtigten dürfen zudem die Impfung unter den jeweils geltenden Voraussetzungen vorbereiten, wobei eine Vorbereitung darüber hinaus durch entsprechendes pharmazeutisches Personal erfolgen kann. Die berufsrechtlichen Voraussetzungen zur Durchführung von Corona-Schutzimpfungen sind im „Erlass zur berufsrechtlichen Voraussetzungen zur Durchführung von COVID-19-Impfungen“ vom 03.12.2020 abgebildet und >> hier verfügbar.
07) Darf ich mich in Österreich gegen COVID-19 impfen lassen, wenn ich Allergiker bin?
Personen mit bekannten und häufigen Allergien, wie beispielsweise Allergien gegen Pollen oder Hausstaub, können und sollen geimpft werden. Bei anderen Allergien sollte man dies mit der behandelten Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt vorbesprechen. Zu einer Impfung sollte jedenfalls der Allergie-Ausweis mitgebracht werden. Nicht jede Allergie stellt hierbei ein Problem für eine Corona-Schutzimpfung dar. Die Information zu möglichen Allergenen enthält die Fachinformation (Zusammensetzung) des entsprechenden Impfstoffes. Bei Impfung von Allergikerinnen und Allergikern soll die Nachbeobachtungszeit jedenfalls bis zu 30 Minuten verlängert werden.
08) Mein Partner und ich versuchen gerade ein Kind zu kriegen. Soll ich mich impfen lassen?
Tierexperimentelle Studien lassen nicht auf direkte oder indirekte schädliche Wirkungen in Bezug auf die Reproduktionstoxizität schließen. Es liegen nur begrenzte Erfahrungen mit der Anwendung von Comirnaty bei Schwangeren vor. Tierexperimentelle Studien lassen nicht auf direkte oder indirekte schädliche Wirkungen in Bezug auf Schwangerschaft, embryonale/fötale Entwicklung, Geburt oder postnatale Entwicklung schließen. Die Verabreichung von Comirnaty in der Schwangerschaft sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn der potenzielle Nutzen die möglichen Risiken für Mutter und Fötus überwiegt. Bei einem Kinderwunsch besprechen Sie Nutzen und Risiko der Impfung bitte mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt.
09) Ich bin schwanger. Soll ich mich impfen lassen?
Es liegen nur begrenzte Erfahrungen mit der Anwendung von Comirnaty (COVID-19-Impfstoff von Pfizer/BioNTech) bei schwangeren Personen vor. In den Studien zur Wirksamkeit des ersten COVID-19-Impfstoffes fanden sich keine Hinweise für direkte oder indirekte schädliche Wirkungen in Bezug auf Schwangerschaft, embryonale Entwicklung, Geburt oder die Entwicklung des Kindes nach der Geburt. Die Verabreichung von Comirnaty in der Schwangerschaft sollte individuell geprüft werden, so auch der Nutzen und das Risiko. Wichtiger Hinweis: Es handelt sich bei diesen Vorgaben um reine Vorsichtsmaßnahmen. Das bedeutet, dass im Falle einer ungewollt in den genannten Fristen eintretenden Schwangerschaft KEINE Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch besteht und die Schwangerschaft auch nicht als Risikogravidität einzustufen ist!
10) Wird es einen eigenen Impfstoff für Kinder geben?
Der Fokus wird zunächst daraufgelegt, diejenigen zu schützen, die am schwersten an COVID-19 erkranken oder versterben und das sind in erster Linie Erwachsene und insbesondere Personen höheren Alters. Darum wurden zu Beginn auch ausschließlich Erwachsene und Personen höheren Alters in Impfstudien aufgenommen. Wenn ausreichend Daten zu Sicherheit und Wirksamkeit der Impfstoffe bei Erwachsenen zur Verfügung stehen, so werden teils weitere Studien geplant werden, in die auch Kinder eingeschlossen werden. Sollten Impfstoffe für Kinder zugelassen werden, so wird es sich vermutlich um dieselben Impfstoffe handeln, welche auch bei Erwachsenen eingesetzt werden, möglicherweise in einer anderen Dosierung. In Abhängigkeit von den Eigenschaften des jeweiligen Impfstoffes, der Fachinformation und der epidemiologischen Situation wird das Nationale Impfgremium eine Empfehlung aussprechen, wie mögliche Impfstoffe bei Kindern einzusetzen wären, wenn diese für Kinder zugelassen sind.
11) Besteht bei Autoimmunerkrankungen eine Impfeinschränkung?
Die bisher verfügbaren Impfstoffe gegen COVID-19 sind nur teilweise bei Personen mit einer Autoimmunerkrankung untersucht. Jedenfalls liegen Daten und Erfahrungen zu folgenden Erkrankungen vor:
- HIV (unter Therapie und mit CD4>500)
- stabilen Autoimmunerkrankungen
- Krebserkrankungen (ohne laufende oder kürzlich Chemotherapie)
- Diabetes mellitus
- kardiovaskulären und chronischen pulmonalen Erkrankungen
In all diesen Fällen wurden keine Auffälligkeiten bezüglich Wirksamkeit und Verträglichkeit verzeichnet. Zu allen übrigen Krankheitsbildern gibt es noch keine
12) Kann man sich impfen lassen, wenn man gerade mit COVID-19 infiziert ist?
Bei Sars-CoV2-Infektion/positivem Sars-CoV2-Test ist nach Beendigung der behördlichen Absonderung von 10 Tagen bzw. nach sicherer Ausheilung bereits eine Impfung möglich.
13) Können Personen, die bereits eine SARS-CoV2-Infektion hatten, geimpft werden?
Da die Impfung nach bisherigen Erkenntnissen gleich gut vertragen wird, unabhängig davon, ob jemand bereits eine SARS-CoV2-Infektion hatte oder nicht, kann die Impfung auch nach bereits durchgemachter Erkrankung oder positiver Testung erfolgen. Momentan ist zudem nicht ausreichend bekannt, ob und wie lange nach einer durchgemachten SARS-CoV2-Infektion eine Immunität und ein Schutz vor einer neuerlichen Erkrankung besteht. Es wird daher empfohlen, allen Personen in den entsprechenden Zielgruppen eine Impfung anzubieten, auch wenn bereits eine Infektion durchgemacht wurde. In diesen Fällen ist damit zu rechnen, dass es zu einer Auffrischung der vorbestehenden Immunität und damit zu einer Schutzverlängerung kommt.
14) Kann man sich impfen lassen, wenn man eine andere Erkrankung (Infekt) hat?
An einer Infektion akut Erkrankte sollen bis zur Genesung von der Impfung zurückgestellt werden.
15) Was können Personen tun, die von einem Privatarzt eine Bestätigung haben zu einer Risikogruppe zu gehören, aber bei der Sozialversicherung nicht als Angehörige einer Risikogruppe registriert sind (Obwohl sie eine solche Registrierung anstreben)?
Abhängig von der weiteren Verfügbarkeit im Verlauf des Februars und März 2021 und den Eigenschaften der Impfstoffe werden alle medizinischen Hochrisikogruppen sofort von ihren jeweils behandelnden Ärztinnen und Ärzten oder Ambulatorien zu einer Impfung eingeladen werden
16) Was müssen Personen einer Risikogruppe tun, um sicher zu stellen, dass sie sich möglichst rasch gegen COVID-19 impfen lassen können?
Nachdem anfangs im Jänner nicht ausreichend Impfstoffe zur Verfügung stehen, um alle Menschen gleichzeitig zu impfen, werden zuerst alle Bewohnerinnen und Bewohner in Alten- und Pflegeheimen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geimpft. Dort ist das Risiko, an einer COVID-Infektion schwer zu erkranken und allenfalls sogar zu sterben am größten. Diese Entscheidung basiert auf medizinisch-fachlichen Überlegungen, die sich unter folgendem Link befinden: Empfehlung des Nationalen Impfgremiums zur Priorisierung von COVID-19-Impfungen (PDF, 177 KB) (PDF, 194 KB). In Abhängigkeit von der Verfügbarkeit von Impfstoffen wird zeitnah realisiert werden, dass auch die anderen Personengruppen unter Berücksichtigung logistischer Möglichkeiten geimpft werden.
17) Wie oft muss man sich impfen lassen?
Der bisher einzige bedingt zugelassene Impfstoff jener von BioNTech/Pfizer mit dem Namen Comirnaty. Der Impfstoff soll mit 2 Dosen im Abstand von 21 Tagen verabreicht werden.
18) Welche Impfstofftechnologien kommen bei der Corona-Schutzimpfung zum Einsatz?
Alle Impfstoffe basieren auf dem Prinzip, dass der Körper auf den Wirkstoff in der Impfung, das Antigen, reagiert und aktiv Antikörper produziert sowie spezifische T-Zellen generiert, darum spricht man auch von „aktiver Immunisierung“. Dazu werden unserem Immunsystem Teile (Antigene) oder ein Bauplan für Antigene des Erregers von COVID-19, dem Coronavirus, SARS-CoV-2, präsentiert, so dass eine Immunität gegenüber dem Erreger aufgebaut wird. Die unterschiedlichen Impfstoffkandidaten nutzen dabei sehr verschiedene Antigenteile und Ansätze. Dabei gibt es drei Hauptentwicklungslinien: Lebendimpfstoffe mit Vektorviren, Totimpfstoffe (mit Virusproteinen oder Gesamtvirion) und mRNA-Impfstoffe.
19) Wie funktionieren mRNA-Impfstoffe?
Im Falle von mRNA-Impfstoffen wird den menschlichen Körperzellen der Bauplan (in Form der so genannten „messenger RNA“) für Virusproteine zur Verfügung gestellt. Diese Information wird in den Zellen ausgelesen und das codierte Protein produziert. Das ist ein Prozess, der in Körperzellen ununterbrochen abläuft, um die für die Zelle nötigen Proteine herzustellen. So kann beispielsweise das Spike-Protein des Covonairus, SARS-CoV-2, von den menschlichen Zellen selbst produziert werden. Da es ein für die Zelle unbrauchbares, fremdes Protein darstellt, wird es an die Zelloberfläche transportiert und dort mithilfe bestimmter Immunkomplexproteine präsentiert. Das wird von speziellen Immunzellen erkannt und regt in der Folge das Immunsystem dazu an, Antikörper gegen SARS-CoV-2 zu produzieren und spezifische, gegen Teile dieses fremden Proteins gerichtete T-Zellen zu generieren. Wie auch alle anderen Impfungen bringt also auch eine mRNA-Impfung einen Erreger bzw. einen Teil davon in den menschlichen Körper, so dass das Immunsystem zur Bildung von Antikörpern angeregt wird. Unterschiedlich ist dabei, wie Erreger(-bestandteile) in den Körper transportiert werden: während diese bei anderen Impfstofftechnologien direkt verabreicht werden, wird mit mRNA-Impfungen nur der Bauplan verabreicht, so dass die menschlichen Zellen die Erreger(-bestandteile) selbst produzieren. Die mRNA, die über den Impfstoff verabreicht wurde, wird nach kurzer Zeit von den Zellen abgebaut. Sie wird nicht in DNA (den Träger der Erbinformation) eingebaut und hat keinen Einfluss auf die menschliche Erbinformation, weder in Körperzellen noch in Fortpflanzungszellen. Nach dem Abbau der mRNA findet keine weitere Produktion des Virusproteins statt. Video: >> hier
20) Wie funktionieren vektorbasierte Impfstoffe?
Vektorimpfstoffe beruhen auf dem Prinzip, ein für den Menschen zwar infektionsfähiges aber völlig harmloses Virus so umzubauen, dass es zwar seine harmlosen Eigenschaften nicht verliert, aber für unser Immunsystem so aussieht, als wäre es ein völlig anderer Erreger, in unserem Fall eben ein SARS-CoV-2 Virus. Vereinfacht gesagt: Es sieht für unser Immunsystem aus wie ein „Schaf im Wolfspelz“: Unser Immunsystem reagiert auf dieses Vektorvirus als wäre es ein SARS-CoV-2 Virus, aber mit dem Unterschied, dass Krankheitsfolgen ausbleiben. Das Spike-Protein des SARS-CoV-2 Virus wird von der Zelle selbst produziert und anschließend auf der Zelloberfläche dem Immunsystem präsentiert, sodass gegen dieses Protein Antikörper und T-Zellen gebildet werden, die in weitere Folge vor der Erkrankung schützen sollen. Die COVID-19-Vektorimpfstoffkandidaten enthalten ungefährliche, gut untersuchte Trägerviren, die durch das menschliche Immunsystem kontrolliert und eliminiert werden. Bei den nicht-replizierenden vektorbasierten Impfstoffen werden die als Vektor verwendeten Viren gentechnologisch so verändert, dass sie sich nicht weiter in der Wirtszelle vermehren können, sondern lediglich als Transportmittel für den genetischen Bauplan der Oberflächenproteine des zu bekämpfenden Virus dienen.
21) Kann man wählen, welchen Impfstoff man bekommt?
Prinzipiell ist die Corona-Schutzimpfung freiwillig. Auf Grund der Eigenschaften der Impfstoffe werden die Impfstoffe voraussichtlich in unterschiedlichen Settings angeboten werden. Es wird beispielsweise voraussichtlich logistisch schwierig sein, einen Impfstoff, der bei ca. -70°C gelagert werden muss, im niedergelassenen Bereich
flächendeckend anzubieten. Das ist bei Impfstoffen, die bei Kühlschranktemperaturen gelagert werden, eine ganz andere Situation. Darüber hinaus hängt es davon ab, in welchen Mengen die einzelnen Impfstoffe verfügbar sind. Zudem werden die verschiedenen Impfstoffe zu unterschiedlichen Zeiten auf den Markt kommen, sodass eine freie Wahl auch auf Grund der jeweiligen Verfügbarkeit nicht möglich sein wird, ähnlich, wie wir das von den saisonalen Grippeimpfstoffen kennen. Auch wird nicht jeder Impfstoff für jede Person gleich gut geeignet sein, sodass es je nach Impfstoff unterschiedliche Indikationen bzw. Zielgruppen geben wird. Nach derzeitigem Wissensstand gibt es hinsichtlich Wirksamkeit und Sicherheit keinen Anlass, einen Qualitätsunterschied zwischen den Impfstoffen anzunehmen.
22) Können COVID-19-Impfstoffe Nebenwirkungen verursachen?
Ja. Zu unterscheiden sind hier Impfreaktionen und echte Nebenwirkungen. Reaktionen sind Erscheinungen, welche die eigentliche Wirkung der Impfung begleiten können und Ausdruck der (erwünschten) immunologischen Abwehrreaktion sind. Sie sind nicht gefährlich, können aber unangenehm sein und entstehen zumeist an der Impfstelle im Sinne einer Rötung, eventuell einer Schwellung und auch Schmerzhaftigkeit unterschiedlicher Ausprägung. Auch systemische Impfreaktionen sind möglich und umfassen eine breite Palette an Sensationen wie z.B. Müdigkeit, Kopfschmerzen, leichtes Fieber, allgemeines „grippiges“ Gefühl und andere. RNA-Impfstoffe sind dafür bekannt, dass sie das Immunsystem sehr gut aktivieren können, man nennt sie daher auch „reaktogener“ als andere Impfstoffe. Im Rahmen einer starken Immunantwort produziert der Körper viele Botenstoffe, einige dieser Botenstoffe können dabei auch zu den erwähnten Begleiterscheinungen führen. Diese möglichen Beschwerden sind keine unerwarteten und potenziell gefährlichen Nebenwirkungen, sondern ein Zeichen der normalen Auseinandersetzung des Körpers mit dem Impfstoff, die zu einer Schutzwirkung führt. Diese Impfreaktionen klingen üblicherweise in wenigen Tagen folgenlos ab und sind deutlich harmloser, als die möglichen Symptome und Folgeschäden der Infektion, die durch die Impfung verhindert werden kann: nur wenn der Nutzen eines Impfstoffs ein eventuelles Impfrisiko deutlich überwiegt, werden Impfstoffe auch zugelassen. Zu erwartende echte Nebenwirkungen werden im Rahmen der Zulassungsstudien erfasst, dabei wird der Impfstoff an mindestens 10.000 Personen getestet. Dabei ist es möglich, dass sehr seltene Nebenwirkungen (sehr selten heißt seltener als 1 Fall auf 10.000 Geimpfte) erst nach der Zulassung der Impfungen erfasst werden. Auch nach der Marktzulassung erfolgt daher eine ständige penible Kontrolle zum Erfassen von möglichen Nebenwirkungen und eine laufende weitere Bewertung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses. Diese Nebenwirkungen sind in der Fachinformation und der Gebrauchsinformation des Impfstoffes detailliert aufgelistet. Im Zusammenhang mit Nebenwirkungen ist wichtig, sich bewusst zu machen, dass nicht jedes Krankheitszeichen, das im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung auftritt, auch auf die Impfung zurückzuführen ist. Gerade wenn Impfstoffe an sehr viele Personen verabreicht werden, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass nach einer Impfung Beschwerden auftreten, die jedoch nicht durch die Impfung, sondern durch andere, auch in der ungeimpften Bevölkerung regelmäßig vorkommende Ursachen, beispielsweise durch eine zeitgleich oder kurz danach aufgetretene andere Erkrankung, verursacht wurden („Hintergrundinzidenz“). Für eine möglichst präzise Evaluierung aller nach den Impfungen aufgetretenen Reaktionen und Nebenwirkungen sind sowohl geimpfte Personen als auch impfendes Gesundheitspersonal dringend angehalten, alle derartigen Symptome einzumelden.
Details >> hier.
23) Wie sicher ist ein neuer COVID-19 Impfstoff?
Ein Impfstoff wird erst nach ausreichender Überprüfung auf den Markt gebracht. Wie jeder andere Impfstoff, wird auch ein neuer Impfstoff, der vor COVID-19 schützen soll, intensiv geprüft. Die verschiedenen Impfstoff-Kandidaten durchlaufen jeweils streng kontrollierte Prozesse. Es gibt dafür klare gesetzliche und wissenschaftliche Vorgaben, bevor sie zur Anwendung am gesunden Menschen kommen können. Nur wenn sich dabei eine positive Nutzen-Risiko-Relation zeigt, erhält der Impfstoff eine Marktzulassung. Auch nach der Marktzulassung erfolgt eine ständige Kontrolle zum Erfassen von möglichen Nebenwirkungen und zur Überprüfung der Wirkung eine laufende weitere Bewertung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses. Im Fall von Impfstoffen und auch für COVID-19-Impfstoffe erfolgt zunächst eine bedingte Zulassung, die jederzeit aufgehoben oder ausgesetzt werden kann, sollten sich bei der Anwendung Probleme bei Produktion, Sicherheit oder Wirksamkeit ergeben.
24) Hat die im UK beobachtete Virus-Variante eine Auswirkung auf die Effektivität der Impfung?
Virus-Varianten, die sich durch spontane Mutationen bilden sind nichts Außergewöhnliches, sondern ein natürlicher Prozess, der in einem gewissen Ausmaß in nahezu allen Viren abläuft. Wichtig ist zu beobachten, wo im Virus diese Mutationen stattfinden und welche Auswirkungen diese haben. Die jetzt in UK identifizierte Variante unterscheidet sich von anderen auftretenden SARS-CoV-2 Viren dahingehend, dass sie mehrere bereits vorher aufgetretene Einzelmutationen in sich vereint. Somit ist plötzlich ein Virusstamm aufgetreten, der viele Mutationen in sich vereint. Das ist mit derzeitigen Wissensstand noch kein Grund zur Besorgnis! Die Situation wird in UK derzeit genauestens beobachtet und man versucht bestmöglich, die Weiterverbreitung der beobachteten Variante von Sars-CoV-2 einzudämmen. Impfungen gegen COVID-19 sind in UK erst Anfang Dezember angelaufen. Die genannte Virus-Variante ist jedoch bereits im September entdeckt worden. Es ist also ein Zufall, dass diese Variante gerade in jenem Land beobachtet wurde, in dem früh geimpft wurde. Da die Impfstoffe eine Vielzahl an neutralisierenden Antikörpern hervorrufen, ist es unwahrscheinlich, dass die Verbreitung dieser Variante Auswirkungen auf die Effektivität der hoffentlich bald auch in der EU zugelassenen Impfstoffe haben wird.
25) Kann man den COVID-19-Impfstoff auch im Internet bestellen?
Impfstoffe, die über das europäische Beschaffungsverfahren angeschafft wurden, werden über die österreichische Bundesregierung zentral angekauft und anschließend auf die die Impfstellen in den Bundesländern nach deren jeweiligen Bedarf verteilt. Sie können daher privat nicht im Internet bestellt werden.